Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird:
Wesentliche Informationen können Sie dem Produktinformationsblatt des Versicherers entnehmen, sowie den allgemeinen spartenspezifischen Informationsunterlagen, welche Sie von dem Versicherer erhalten.
Sie können die Gesundheitserklärung oder Ergänzungen hierzu auch direkt an den Versicherer geben.
Besonders gefährliche Betätigungen oder Sportarten (darunter fällt auch die Tätigkeit als Flugzeugführer), - auch wenn Sie erstmalig nach Vertragsbeginn ausgeübt werden, sind nur mitversichert, wenn dies angezeigt wurde und besonders vereinbart ist.
Bei Anwartschaftsversicherungen ist der Entfall der Voraussetzungen der Anwartschaft (z.B. Beendigung der Pflichtversicherung) im Rahmen der vereinbarten Frist, spätestens innerhalb von 2 Monaten anzuzeigen. Bei Fristversäumnis erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Anwartschaftsversicherung
Die meisten Versicherer unterscheiden zwischen handwerklicher und kaufmännischer Tätigkeit. Zeigen Sie deshalb einen Berufswechsel unverzüglich an.
Sollten Sie mit Ansprüchen konfrontiert werden, welche eine Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers begründen oder begründen könnten, informieren Sie uns umgehend, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann. Wir bitten Sie insbesondere, ohne Zustimmung des Versicherers keine Haftpflichtansprüche anzuerkennen und auch keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche zu beauftragen.
Der Versicherungsschutz beginnt meist für behauptete Rechtsverstöße, die nach Vertragsabschluss und einer etwaigen zusätzlichen Wartezeit von 3 Monaten eintreten.
Beachten Sie weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Beauftragen Sie bei Kaskoschäden zunächst keinen eigenen Sachverständigen, sondern holen Sie die Anweisungen des Versicherers ein.